Bestattungsvorsorge

Angehörige sind im Trauerfall besonders belastet. Sie stehen unter dem Druck, in möglichst kurzer Zeit viele wichtige Entscheidungen zu treffen und gleichzeitig müssen sie mit dem Verlust eines geliebten Menschen umgehen.

Durch eine Bestattungsvorsorge kann bereits zu Lebzeiten festgelegt werden, in welcher Form die eigene Beerdigung abgehalten werden soll. Für die Hinterbliebenen bedeutet dies eine Erleichterung, denn die Rahmenbedingungen, in denen die Beisetzung erfolgen soll, sind bereits gesteckt.

Entlastung der Hinterbliebenen

Der Todesfall eines Angehörigen, egal ob überraschend oder absehbar, belastet die Hinterbliebenen stark. Mit einer Bestattungsvorsorge müssen die Hinterbliebenen nicht unter Umständen schwierige Entscheidungen treffen. Sie können sich stattdessen auf die Umsetzung des bereits festgelegten Plans konzentrieren.

Darüber hinaus werden Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen vermieden. Wenn klare Wünsche für die Bestattung fehlen, kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Eine Bestattungsversorgung hilft dabei, mögliche Konflikte zu vermeiden.

Wahrung der persönlichen Würde

In einer Bestattungsvorsorge legt der Verstorbene zu Lebzeiten fest, welche Art an Bestattung er sich wünscht. Er kann selbst bestimmen, ob er sich eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung wünscht. Sogar der Sarg oder die Urne können vorab ausgesucht werden, ebenso wie der Bestatter und der Pfarrer oder Trauerredner.

Auch die Ausgestaltung der Trauerfeier kann im Vorne herein bestimmt werden. Damit kann man zu Lebzeiten sicherstellen, dass die Beerdigung genau nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen erfolgt.

Möglichkeiten bei der Bestattungsvorsorge

Pietät zur Hausen Bestattungsdienstleistungen Koblenz

Drei Aspekte der Vorsorge

Entscheidend bei einer Bestattungsvorsorge ist, dass die eigene Beerdigung ganz nach den Wünschen des Verstorbenen abläuft. 

  • Bestattungsverfügung: schriftliche Erklärung zu Lebzeiten, wie im Todesfall der Ablauf der eigenen Beerdigung sein soll.
  • Vorsorgevertrag: schriftlicher Vertrag zwischen einer Privatperson und einem Bestattungsunternehmen. Damit ist es möglich, den Ablauf und die Bezahlung der eigenen Beerdigung schon zu Lebzeiten zu regeln.
  • Sterbegeldversicherung: übernimmt im Todesfall die Kosten für eine Beerdigung
Pietät zur Hausen Bestattungsdienstleistungen Koblenz

Bestattungskosten regeln

Die Kosten für eine Bestattung hängen von vielen Faktoren ab. Auswahl des Sarges oder der Urne, Umfang der Trauerfeier oder Wahl der Grabstätte können schnell zu einer finanziellen Belastung für die Hinterbliebenen werden. Mit einer Bestattungsvorsorge oder einer Sterbegeldversicherung können Sie schon zu Lebzeiten finanziell vorsorgen. Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Der Vorteil besteht in der Zweckgebundenheit des angesparten Geldes.

Pietät zur Hausen Bestattungsdienstleistungen Koblenz

Wahl der Grabstätte und des Bestatters

Mit einer Bestattungsverfügung legen Sie zu Lebzeiten fest, welche Art der Grabstätte Sie haben möchten. Egal ob eine Erdbestattung oder eine Kremierung mit anschließender Bestattung in einem Friedwald, Sie können Ihre genauen Wünsche festhalten. Damit entfällt für Ihre Hinterbliebenen nicht nur die Last, die richtige Grabstätte auszusuchen, Sie können auch schon vorher einen finanziellen Rahmen abstecken.

Außerdem ist es möglich, die genaue Lage der Grabstätte im Vorne herein festzulegen. Wichtig für eine Kremierung ist, dass der Verstorbene zu Lebzeiten festgelegt hat, dass er im Todesfall eingeäschert werden möchte. Innerhalb einer Bestattungsvorsorge lässt sich dieser Wunsch festhalten und es entstehen keine Streitigkeiten innerhalb der Angehörigen, welche Art der Beerdigung vorgenommen werden soll.

Auch ein bestimmter Bestatter oder ein Bestattungsunternehmen lässt sich innerhalb der Bestattungsvorsorge festlegen.

Pietät zur Hausen Bestattungsdienstleistungen Koblenz

Gestaltung der Trauerfeier

Der Ablauf der Trauerfeier richtet sich nicht nur nach bestimmten religiösen Vorgaben, sondern in vielen Fällen auch nach den persönlichen Vorlieben und Wünschen des Verstorbenen. Mit einer Bestattungsvorsorge lassen sich der grobe Rahmen, aber auch ganz spezielle Details festlegen. Welche Blumen sollen verwendet werden, wie soll der Grabstein aussehen und soll Musik gespielt werden? Auch der Ort der Trauerfeier kann festgelegt werden.

Sterben ist kein ewiges Getrennt werden; es gibt ein Wiedersehen an einem helleren Tag.

Michael Faulhaber

Das muss bei einer Bestattungsvorsorge beachtet werden

Sie haben neben speziellen Vorlagen die Möglichkeit, eine Bestattungsvorsorge handschriftlich zu verfassen. Allerdings müssen einige Aspekte beachtet werden, damit die Willenserklärung auch als solche angesehen wird.

Wenn Sie eine Bestattungsvorsorge für sich in Betracht ziehen, sind diese Schritte wichtig:

  1. Erstgespräch mit einem entsprechenden Anbieter. Sie sollten alle wichtigen Dokumente, wie Personalausweis, Geburtsurkunde und Stammbuch bei sich haben.
  2. Im zweiten Schritt wird die Willensbekundung und eine Kostenübersicht erstellt.
  3. Abschließend wird die Bestattungsvorsorge „aktiviert“. Wenn alle Angaben noch einmal geprüft wurden, gilt die Bestattungsvorsorge als legitimiert. Sie sollte allen relevanten Personen zugänglich gemacht werden.

Die Kosten für eine Bestattungsvorsorge hängen davon ab, in welchem Umfang diese abgeschlossen wird. Haben Sie lediglich in einem handschriftlichen Dokument Ihre Wünsche bezüglich der Beerdigung und der Trauerfeier hinterlegt, belaufen sich die anfallenden Kosten auf eine eventuelle Beglaubigung beim Notar. Bei einer umfassenderen Betreuung durch ein Bestattungs- oder Vorsorgeunternehmen erhöhen sich die Kosten entsprechend.

Damit die Bestattungsvorsorge greifen kann, muss das Dokument unterschrieben und datiert werden. Hier empfiehlt es sich, eine notarielle Beglaubigung einzuholen, damit das Dokument im Todesfall nicht angezweifelt werden kann.

Die Bestattungsvorsorge sollte nicht Inhalt des Testamentes sein. Testamentseröffnungen erfolgen in der Regel eine ganze Zeit nach dem Tod. Etwaige Wünsche zur Bestattung oder einer eventuellen Kremierung können dann nicht mehr berücksichtigt werden. Sie sollten daher darauf achten, dass die Vorsorge schnell auffindbar ist.

Sie sollten darauf achten, dass die Aktualität der Dokumente immer gewährleistet ist. Hat sich etwas an Ihren Wünschen in Bezug auf Ihre Beerdigung geändert, sollten Sie dies umgehend in der Bestattungsvorsorge hinterlegen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Vorstellungen umgesetzt werden können.

Gespräche mit seinen Angehörigen über den eigenen Tod sind nie leicht. Viele Menschen scheuen sich davor. Es macht aber durchaus Sinn, schon vorher die Kommunikation mit seinen nahen Angehörigen zu suchen.

Zum einen können Sie darüber informieren, dass eine Bestattungsverfügung existiert und wo diese aufbewahrt wird. Dann müssen die Hinterbliebenen im Todesfall nicht lange suchen oder sie gar übersehen.

Außerdem sollten Sie darüber sprechen, was Sie sich wünschen und wie Sie sich Ihre eigene Beerdigung vorstellen. Gerade dann, wenn Sie beispielsweise eine anonyme Beerdigung wünschen oder eine etwas ungewöhnlichere Beisetzungsart, sollten Sie erklären, warum Sie diese Entscheidungen getroffen haben. Damit geben Sie Ihren Angehörigen mehr Raum für die Trauerarbeit und entlasten Sie, da Sie keine wichtigen Entscheidungen treffen müssen.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.