Feuerbestattung

Eine würdevolle Alternative zur Erdbestattung

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Feuerbestattung als Alternative zu einer Bestattung im Sarg. Die verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung ist ein möglicher Grund dafür.

Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene in ein Krematorium überführt und dort wird er in einem Sarg eingeäschert. Im Anschluss wird die Urne von den Hinterbliebenen in Empfang genommen. Die verschiedenen Beisetzungsformen für eine Urnenbestattung reicht von der Beisetzung auf einem Friedhof, über eine Baumbestattung bis hin zu einer Seebestattung.

Voraussetzungen für eine Feuerbestattung

Damit eine Feuerbestattung in Betracht gezogen werden kann, ist die Willenserklärung des Verstorbenen erforderlich. Im Idealfall wurde zu Lebzeiten ein Schriftstück verfasst, in dem der Verstorbene den ausdrücklichen Wunsch äußert, eingeäschert zu werden. Ist dies zu Lebzeiten nicht erfolgt, ist es notwendig, eine solche Erklärung vom nächsten Angehörigen einzuholen. Diese müssen dann glaubhaft versichern, dass es der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war, kremiert zu werden.

Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.

Jean Paul

Beisetzungsmöglichkeiten einer Urne

Die Möglichkeiten zur Urnenbestattung sind heutzutage vielfältig und richten sich nach der Glaubensrichtung, aber auch nach Interessen und Lebenssituationen. Naturnahe Friedhöfe oder ein Bestattungswald werden immer beliebter und bieten eine geschmackvolle Alternative zum kirchlichen Friedhof.

  • Beisetzung in einem klassischen Grab
  • Beisetzung in einem Kolumbarium
  • Beisetzung auf See
  • Beisetzung in einem Bestattungswald
  • Beisetzung in einer Gemeinschaftsgrabanlage
  • Beisetzung auf einem namenlosen Urnenfeld

Eine würdevolle Alternative zur Urnenbestattung ist die Seebestattung oder die Erdbestattung. Ein Verstreuen der Asche auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist jedoch nicht erlaubt. Auch die sogenannte Allbestattung, die Diamantbestattung oder die Nachthimmelbestattung sind in Deutschland untersagt.

Ablauf einer Feuerbestattung

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Einäscherung des Verstorbenen

Eine Kremierung erfolgt in der Regel zwischen dem 10 und 25 Todestag des Verstorbenen. Die gesetzlichen Fristen sind je nach Bundesland unterschiedlich.

Nachdem der Tod des Angehörigen festgestellt wurde, überführt der Bestatter den Sarg mit dem Verstorbenen ins Krematorium. Dort erfolgt die sogenannte zweite Leichenschau, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist wichtig, um die natürliche Todesursache zu bestätigen. Außerdem wird genau überprüft, ob der Totenschein sachgerecht ausgefüllt wurde. Da der Leichnam, anders als bei einer Erdbestattung, im Zweifelsfall nicht mehr exhumiert werden kann, ist eine zweite Leichenschau in Deutschland Pflicht.

Sargpflicht

In Deutschland ist eine Kremierung in einem Sarg Pflicht. Durch den Sarg als Brennstoff wird sichergestellt, dass eine vollständige Einäscherung vollzogen werden kann.

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Trauerfeier und Einäscherung

In den meisten Fällen findet eine Trauerfeier am Sarg statt. In manchen Krematorien ist es sogar erlaubt, anwesend zu sein, wenn der Sarg der Einäscherungsanlage übergeben wird. Die Einäscherung findet frühstens 48 Stunden nach Feststellung des Todes statt. Vorher wird der Verstorbene anhand von verschiedenen Merkmalen noch einmal eindeutig identifiziert.

Außerdem wird dem Sarg ein feuerfester Schamottstein beigefügt, auf dem eine Nummer den Verstorbenen eindeutig identifiziert.

Bei Temperaturen von 650 bis 1.000 Grad Celsius wird die Einäscherung vorgenommen. Danach wird die Totenasche mit dem Schamottstein in eine Urne verbracht und zur Bestattung vorbereitet.

Je nach Region und kultureller oder religiöser Prägung kann es auch andere Rituale geben, die in den Ablauf der Einäscherung integriert werden.

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Überführung und Beisetzung der Urne

Nach der Kremierung besteht die Möglichkeit, eine Trauerfeier im Zuge der Beisetzung durchzuführen.

Die Urne steht während der Feier in einer Trauerhalle und am Ende wird diese zum Grab getragen. Die Absenkung in die Erde erfolgt mittels Urnenzange oder Bändern.

Die Beisetzung eines verstorbenen Menschen ist in Deutschland verpflichtend, unabhängig davon, ob es sich um eine Feuer- oder eine Erdbestattung handelt.

Somit soll der öffentliche Zugang zum Grab für die Hinterbliebenen gewährleistet sein, was trauerpsychologisch wertvoll ist.

Häufig gestellte Fragen

Sowohl die zweite Leichenschau als auch die Kremierung gehören zu den Kostenpunkten einer Feuerbestattung. Außerdem richten sich die Kosten nach der Bestattungsart, der Wahl der Urne und der Ausgestaltung der Trauerfeier.

Bei einer Baumbestattung beispielsweise entfallen die Kosten für die Grabpflege. Bei einer Beisetzung auf einem Friedhof müssen die jedoch bedacht werden.

In Deutschland gibt es eine sogenannte Bestattungspflicht. Sie schreibt vor, dass ein Verstorbener auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Ausnahmen bilden dabei die Seebestattung oder die Urnenbeisetzung in einem Friedwald. Mit der Bestattungspflicht soll dafür Sorge getragen werden, dass Hinterbliebene einen freien Zugang zur Grabstätte des Verstorbenen haben, was für die Trauerarbeit ein wichtiger Bestandteil ist.

Bei einer Feuerbestattung stehen auf einem Friedhof ein Wahlgrab, Reihengrab oder ein anonymes Urnengrab zu Auswahl. Daneben hat man die Möglichkeit einer Baum- oder Seebestattung.

Die Fristen für eine Feuerbestattung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Generell darf eine Kremierung frühstens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Innerhalb von 6 Monaten muss die Beisetzung des Verstorbenen erfolgen.

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