Digitales Vermächtnis

Die Zahl der Internet-Nutzer steigt, auch in der älteren Bevölkerung. Wir hinterlassen alle unseren Spuren im Internet und machen uns zu Lebzeiten weniger Gedanken darüber, wo wir unsere Daten hinterlegt haben. Aber im Todesfall ist die Frage des digitalen Vermächtnisses eine immer häufigere, die zu klären ist.

Für uns gehört längst dazu, für die Verwaltung des digitalen Nachlasses eine passgenaue Lösung anzubieten.

Das Wichtigste in Kürze

Menschen jeden Alters nutzen das Internet, sei es nun in den sozialen Medien, zur Unterhaltung oder für Einkäufe. Oftmals ist es notwendig, sich bei den verschiedenen Portalen anzumelden und dort seine Daten zu hinterlegen. Im Laufe eines Lebens kommen so schnell mehrere Accounts für unterschiedliche Internetportale zusammen. Von einem digitalen Vermächtnis ist die Rede, wenn Menschen versterben und solche Accounts hinterlassen.

Aber auch Daten in Online-Speichern, beispielsweise Clouds, eigene Websites oder auf externen Speichermedien gehören in den Bereich des digitalen Nachlasses.

Was ist der digitale Nachlass?

  • Alle digital gespeicherten Daten
  • Bereits installierte Software
  • Konten bei Online-Bezahldiensten
  • Daten, die auf Computer, USB-Sticks, Smartphones, Tablets oder externen Festplatten gespeichert sind
  • Daten auf sozialen Netzwerken, wie Facebook, WhatsApp oder Instagram
  • Eigene Blogs oder Webseiten
  • E-Mailkonten
  • Accounts bei Online-Shops, Foren etc.

Vorsorge zum „digitaler Nachlass“

Wenn Sie sichergehen wollen, dass mit Ihren Daten in Ihrem Sinne umgegangen wird, sollten Sie die digitale Vorsorge rechtzeitig regeln. Mit einer Bestattungsvorsorge können diese Aspekte mit aufgenommen werden.

Sie benötigen Hilfe bei der Vorsorge Ihres digitalen Erbes? Wir beraten Sie gerne umfassend zu diesem Thema.

Rechtliche Fragen zum digitalen Nachlass

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